Bevor Sie den Download der Software („Software“) oder Dokumentation („Dokumentation“) durch Anklicken der Schaltfläche „Akzeptieren und fortfahren“ starten, sollten Sie die Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) aufmerksam lesen.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Akzeptieren und fortfahren“ erkennen Sie die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung als rechtlich verbindlich an und erklären sich damit einverstanden, Lizenznehmer zu werden.
Wenn Sie nicht allen Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, sollten Sie auf die Schaltfläche „Abbrechen“ klicken und die Software und/oder Dokumentation weder herunterladen noch nutzen.
Wenn Sie Sie die Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung akzeptieren, wird Kyocera Document Solutions Europe BV („Lizenzgeber“) Ihnen (dem „Lizenznehmer“ als natürliche oder juristische Person) umgehend eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und/oder der Dokumentation zu den Bedingungen der Vereinbarung gewähren.
SOFTWARE
1.Nutzung der Software
1.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine Lizenz zur Nutzung der Software auf ein oder mehr Computern, die mit einem original „KYOCERA“-Drucker, -Kopierer oder -Multifunktionsgerät verbunden sind. Nutzung ist jede dauerhafte oder vorübergehende Verwendung der Software und umfasst das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der Software oder die Verarbeitung darin enthaltener Daten. Die Software darf nicht auf einer anderen Hardware genutzt werden, sofern eine solche Nutzung nicht durch eine separate Lizenzvereinbarung gestattet ist.
2 Rechte an geistigem Eigentum
2.1 Alle Eigentums- und Urheberrechte an der Software und allen abgeleiteten Werken verbleiben ausschließlich beim Lizenzgeber und/oder seinen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber erkennt solche Eigentumsrechte an und wird keine Maßnahmen ergreifen, um die Rechte des Lizenzgebers in Bezug auf die Software zu beeinträchtigen, zu beschränken oder darin einzugreifen. Weiterhin darf der Lizenznehmer ohne die vorherige, schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers keine Markenzeichen, Logos, Hinweise auf Urheberrechte oder andere Schutzvermerke, Legenden, Symbole oder Kennzeichen in der Software entfernen oder verändern. Jede nicht genehmigte Abweichung von dieser Bedingung hat die automatische Beendigung der Vereinbarung zur Folge. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Bedingung rechtliche Schritte einzuleiten.
3 Vervielfältigungsrechte
3.1 Der Lizenznehmer darf die Software nur kopieren, soweit dies für die Nutzung erforderlich ist. Diesumfasst die Installation und das Laden der Software in den temporären Speicher (d. h. RAM).
3.2 Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen und aufzubewahren, wenn dies zur Sicherung der späteren Nutzung erforderlich ist. Die Kopie muss als solche gekennzeichnet werden. Wenn die Software im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt wird und wenn routinemäßige Sicherungskopien erstellt werden, um Daten zu sichern und zu gewährleisten, dass das Computersystem nach einem Ausfall schnell wieder aktiviert werden kann, dürfen nur so viele Sicherungskopien erstellt werden, wie absolut notwendig sind. Diese Kopien dürfen ausschließlich zu Archivierungszwecken verwendet werden.
3.3 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, weitere Kopien zu erstellen.
3.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, es sei denn und nur insoweit, wie dies ausdrücklich gesetzlich zulässig ist. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Markennamen, Seriennummern oder andere Merkmale zur Identifizierung der Software oder andere rechtliche Hinweise zu ändern.
4 Weitergabe von Software
4.1 Die Lizenz erlischt automatisch, wenn die Software an Dritte weitergegeben wird. Der Empfänger gilt im Sinne dieses Vertrags als ein Lizenznehmer.
4.2 Die Software darf nur weitergegeben werden, wenn der Empfänger die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarungen akzeptiert. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Empfänger von diesen Bestimmungen und Bedingungen in Kenntnis zu setzen. Sollte der Lizenznehmer kein Exemplar dieser Vereinbarung besitzen, kann er auf eigene Kosten vom Lizenznehmer ein neues erhalten.
4.3 Bei einer Weitergabe muss der Lizenznehmer unverzüglich jegliche Kopien der Software oder von Teilen davon,einschließlich geänderter Kopien oder Teile davon vernichten. Dies gilt auch für eventuell erstellte Sicherungskopien.
4.4 Der Lizenznehmer ist weder berechtigt, im Rahmen dieser Lizenz gewährte Rechte zu vermieten, zu verleasenoder zu teilen noch Unterlizenzen zu erteilen, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Vereinbarung gestattet ist.
5 Eingeschränkte Gewährleistung
5.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gwährleistet der Lizenzgeber, dass die Software im Wesentlichen mit der begleitenden Dokumentation und mit vom Lizenzgeber zur Verfügung gestelltenBeschreibungen übereinstimmt.
5.2 Vorbehaltlich Ziffer 5.1 wird die Software in der vorliegenden Form ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie jeglicher Art, bereitgestellt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Garantien hinsichtlich Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentumsrecht und Nichtverletzung von Rechten Dritter.
5.3 Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder dass Fehler behoben werden. Alle Kosten und Aufwendungen in Zusammenhang mit der Behebung oder Reparatur solcher Fehler oder der Beseitigung von dadurch verursachten Schäden gehen allein zu Lasten des Lizenznehmers.
5.4 Der Lizenzgeber haftet nicht, wenn die Software aufgrund von Änderungen, Abwandlungen oder Ergänzungen der Software, die nicht durch den Lizenzgeber vorgenommen oder durch Missbrauch, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung, einschließlich der Verwendung der Software mit nicht kompatiblen Geräten oder anderer, nicht kompatibler Software, verursacht wurden, nicht gemäß der in Ziffer 5.1 aufgeführten eingeschränkten Gewährleistung funktioniert.
6 Prüfungs- und Informationspflicht
6.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Ein offensichtlicher Mangel ist ein Mangel, der für den durchschnittlichen Lizenznehmer erkennbar ist. Sofern derartige Mängel dem Lizenzgeber nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Download der Software mitgeteilt werden, erlischt die Gewährleistung.
6.2 Über jeden anderen Mangel ist der Lizenzgeber innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Entdeckung zu informieren.
6.3 Weitere Verpflichtungen des Lizenznehmers aus dem normalen Geschäftsverlauf bleiben von dieser Lizenz unberührt.
6.4 Kommt der Lizenzgeber dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Software als mängelfrei anerkannt.
DOKUMENTATION
7 Gewährleistung
7.1 Sofern hierin nicht ausdrücklich vorgesehen, schließt der Lizenzgeber jegliche Gewährleistungen, Zusicherungen, Bestimmungen, Bedingungen oder andere Verpflichtungen jedweder Art aus, ob ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig festgelegt, und lehnt insbesondere alle stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich (jedoch nicht beschränkt auf) Gewährleistungen, Zusicherungen, Bestimmungen, Bedingungen oder andere Zusicherungen hinsichtlichMarktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, zufriedenstellender Qualität oder angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt ab, jeweils im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen wird die Dokumentation in der vorliegenden Form wie verfügbar und ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt.
7.2 In der Dokumentation enthaltene Informationen und Ansichten, einschließlich URLs und anderer Verweise auf Internet-Websites, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
7.3 Einige in der Dokumentation dargestellte Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung und sind fiktiv. Ähnlichkeiten mit echten Unternehmen, Organisationen, Produkten, Personen oder Ereignissen sind nicht beabsichtigt und sollten nicht abgeleitet werden.
8 Rechte an geistigem Eigentum
8.1 Alle Eigentums- und Urheberrechte an der Dokumentation und allen abgeleiteten Werken verbleiben ausschließlich beim Lizenzgeber und/oder seinen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber erkennt solche Eigentumsrechte an und wird keine Maßnahmen ergreifen, um die Rechte des Lizenzgebers in Bezug auf die Dokumentation zu beeinträchtigen, zu beschränken oder darin einzugreifen. Weiterhin darf der Lizenznehmer ohne die vorherige, schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers keine Markenzeichen, Logos, Hinweise auf Urheberrechte oder andere Schutzvermerke, Legenden, Symbole oder Kennzeichen in der Dokumentation entfernen oder verändern. Jede nicht genehmigte Abweichung von dieser Bedingung hat die automatische Beendigung der Vereinbarung zur Folge. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Bedingung rechtliche Schritte einzuleiten.
9 Rechte bezüglich des Kopierens und Nutzens der Dokumentation
9.1 Der Lizenznehmer ist berechtigt, dieses Dokument für interne Referenzzwecke zu kopieren und zu nutzen. Die Dokumentation wird dem Lizenznehmer durch den Lizenzgeber für den eigenen Gebrauch und nicht zum Weiterverkauf zur Verfügung gestellt.
SOFTWARE UND DOKUMENTATION
10 Haftung
10.1 Die Gesamthaftung des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer für Verletzungen dieser Vereinbarung oder unerlaubte Handlungen ist der Höhe nach beschränkt auf die durch den Lizenznehmer für die Software und/oder die Dokumentation gezahlte Lizenzgebühr. Die Parteien vereinbaren, dass der Lizenzgeber keine Haftung übernimmt für beiläufig entstandene oder Folgeschäden, d. h. entgangene Gewinne, nicht erzielte Einsparungen oder Schäden infolge Betriebsunterbrechung.
10.2 In keinem Fall haftet der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer wegen Vertragsverletzung, unerlaubterHandlung oder aus einem anderen Rechtsgrund für:
a) entgangene Gewinne oderb) Verlust von Geschäftswert oderc) Geschäftsverlust oderd) entgangene Geschäftsmöglichkeiten odere) entgangene erwartete Einsparungen oderf) Verlust oder Beschädigung von Daten und Informationen oderg) andere besondere, indirekte oder Folgeschäden.
10.3 Die in diesem Artikel aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die Schäden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Lizenzgebers entstanden sind.
11 Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung
11.1 Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung durch Anklicken der Schaltfläche „Akzeptieren und fortfahren“ akzeptiert hat.
11.2 Diese Lizenz und das Recht des Lizenznehmers, die Software und/oder Dokumentation zu nutzen, enden automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen irgendeine Bedingung dieser Vereinbarung verstößt.
11.3 Sowohl der Lizenzgeber als auch der Lizenznehmer ist berechtigt, diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von vierzehn (14) Tagen durch eine schriftliche Mitteilung zu kündigen.
11.4 Im Falle einer Beendigung muss der Lizenznehmer das Original und sämtliche Kopien der Software und/oderDokumentation vernichten und die Vernichtung dem Lizenzgeber nachweisen.
12 Keine anderen Vereinbarungen, Schriftform
12.1 Diese Vereinbarung regelt die vertragliche Beziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer betreffend die durch diese Lizenz begründete vertragliche Verpflichtung. Weitere Vereinbarungen bestehen nicht. Vorherige Verträge oder Vereinbarungen werden mit der Annahme dieser Vereinbarung unwirksam.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
13 Mitteilungen
13.1 Mitteilungen an den Lizenzgeber sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:
KYOCERA DOCUMENT SOLUTIONS EUROPE B.V.Beechavenue 271119 RA Schiphol-Rijk, Niederlande
14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Alle Beziehungen zwischenLizenzgeber und Lizenznehmer unterliegen den Gesetzen der Niederlande und werden gemäß diesen Gesetzen ausgelegt, wobei die Anwendung des Wiener Abkommens über den internationalen Verkauf von Gütern als ausgeschlossen gilt.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist das zuständige Gericht in Amsterdam, Niederlande.