1. Für die Registrierung als Reseller ist jeder stationäre Fachhändler für IT und Office Produkte berechtigt. Fachhändler die bereits Kyocera Vertragspartner sind, können nicht an dem Resellerprogramm teilnehmen.
2. Unsere autorisierten Distributoren erhalten für registrierte Reseller vergünstigte Einkaufspreise für Kyocera Produkte. Bei den von Kyocera angegebenen Preisen handelt es sich um unverbindliche Preisempfehlungen. Es gelten die jeweiligen Preise der Distributoren und deren Verkaufsbedingungen. Kyocera informiert die autorisierten Distributoren über den Status des Fachhändlers als registrierter Benutzer.
3. Der Reseller erhält Zugang zu der Kyocera Vertriebshotline und der Servicehotline.
4. Der Reseller informiert sich über Produktentwicklungen und Aktionen in den regelmäßig durch Kyocera elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen und Newslettern.
5. Die umsatzbezogenen Daten des Resellers werden von den autorisierten Distributoren an die KYOCERA Document Solutions Austria GmbH zu Marketingzwecken im Rahmen des Resellerprogramms weitergegeben. Hierbei handelt es sich um folgende Informationen: Unternehmensdaten, Produkt- und Umsatzdaten. Bei der Auswertung werden wir von der Kyocera Document Solutions Europe B.V. unterstützt. Die Informationen werden ausschließlich zu Marketingzwecke im Rahmen des KYOCERA Partnerprogramms verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
6. Die Teilnahme am Resellerprogramm kann von dem Reseller und Kyocera mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monats beendet werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
7. Der Reseller wird sowohl während der Laufzeit als auch für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Resellerprogramms alle aufgrund der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch Kyocera an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht, soweit die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse öffentlich bekannt sind oder später öffentlich bekannt werden, ohne dass eine Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung hierfür ursächlich geworden ist. Der Reseller wird diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern und ggf. eingesetzten Dritten auferlegen.
8. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Kyocera und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Reseller vertrauen darf.
9. Die Teilnahme am Resellerprogramm unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien.